Förderungs-Anträge

Wichtige Hinweise zum Antrag

Anträge müssen bis spätestens 1. Juni bzw. 1. Oktober des laufenden Jahres eingereicht werden.

  • Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Vorhaben dem Stiftungszweck entspricht.
  • Der Antrag ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
  • Die Online-Versionen der Anträge können Sie nach dem Abspeichern, bequem auf dem eigenen PC /Rechner Ausfüllen und Ausdrucken.
  • Die angefallenen Kosten müssen belegt werden, ggf. auch abschnittsweise, wenn die Fördermittel nach Zeit oder Fortgang des Vorhabens in Teilbeträgen gewährt werden.
  • Sind die tatsächlich entstandenen Kosten eines Vorhaben geringer als veranschlagt, wird die Förderung entsprechend gekürzt. Bei höheren Kosten erfolgt keine automatische Aufstockung der Förderung.
  • Gesondert erbitten wir den (wissenschaftlichen) Lebenslauf des Antragstellers/Projektleiters sowie ggf. der Kooperationspartner. Deren besondere Fähigkeiten zur Umsetzung des geplanten Vorhabens sollten hervorgehoben werden. Bei juristischen Personen ist die Satzung und/oder Darstellung der Ziele und der Infrastruktur erforderlich. Ggf. sind ausgewählte eigene Publikationen des Antragstellers und Publikationen zum Antragsthema sachdienlich.
  • Bei Anträgen auf persönliche Förderung ist grundsätzlich eine befürwortende Stellungnahme eines kompetenten Dritten beizufügen.
  • Der Förderhöchstsatz beträgt für Persönliche Förderung bis zu 100 %, für Projektförderung grundsätzlich bis zu 50 %.
  • Die Annahme der Fördermittel verpflichtet den Begünstigten
    • zu den im Bewilligungsschreiben genannten Terminen schriftlich über den Stand der Arbeit zu berichten,
    • der Stiftung umgehend mitzuteilen, wenn er während des Zeitraums der Förderung von dritter Seite eine Zuwendung für das Projekt erhält,
    • das Ergebnis des geförderten Projektes, gegebenenfalls in Absprache mit der Stiftung, zeitnah zu publizieren,
    • bei Veröffentlichungen, Seminaren etc. über das Vorhaben auf die Unterstützung durch die Lesmüller-Stiftung hinzuweisen und der Stiftung ein Exemplar der Publikation sowie einen Bericht über stattgefundene Veranstaltungen einzureichen.
  • Kommt der Begünstigte den Verpflichtungen nicht nach, kann die Stiftung die Rückzahlung der Fördermittel verlangen.