Nachfolgend sind die wesentlichen Projekte aufgeführt, die von der Stiftung seit ihrem Bestehen mit Zuschüssen von über 7,1 Millionen EURO gefördert wurden.
Stiftung:
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der pharmazeutischen Wissenschaft und Forschung mit Schwerpunkt des Arzneimittels und der Aufgabenstellung und des Berufsbildes des Apothekers in Geschichte, Gegenwart und Zukunft. Sie fördert ferner das öffentliche Gesundheitswesen und die Volksbildung durch Aufklärung der Bevölkerung über Wesen und Bedeutung der Pharmazie.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
a) Förderung der pharmazeutischen Wissenschaften und Forschung durch
– Gewährung von Zuschüssen für Forschungsarbeiten, die nicht bereits ausreichend mit anderen Mitteln finanziert werden
– Ausschreiben von Preisen für Forschungsarbeiten oder beispielhafte Leistungen im Bereich der Pharmazie
– Gewährung von Stipendien und Beihilfen zur Aus- und Fortbildung im Sinne des Stiftungszwecks an Apotheker oder Personen, die sich in Ausbildung zum Apotheker befinden.
b) Aufklärung der Bevölkerung über Wesen und Bedeutung der Pharmazie und der Rolle und Funktion der Apotheken im Gesundheitswesen, z. B. durch Förderung der Herausgabe und Verbreitung von Informationsmaterial oder durch Informationsveranstaltungen.
c) Förderung wissenschaftlicher Darstellungen der Entwicklung des Arzneimittelwesens und des Apothekenwesens, auch im europäischen und internationalen Vergleich, durch Vergabe entsprechender Forschungsarbeiten.
d) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens insbesondere durch Unterstützung von Aktionen, Projekten und Maßnahmen der Bundesgesundheitsbehörden, der Obersten Landesgesundheitsbehörden sowie des öffentlichen Gesundheitsdienstes z.B. der Jahresschwerpunktkampagnen des Bayerischen Gesundheitsministeriums oder Aktionen der Landesarbeitsgemeinschaft Impfen (LAGI). Die Stiftung kann die Aktionen, Projekte oder Maßnahmen direkt unterstützen oder Organisationen fördern, die sich an diesen Maßnahmen beteiligen.
(3) Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(4) Die Stiftung kann auch anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln den Stiftungszweck nach Absätzen 1 und 2 fördern (Mittelbeschaffung im steuerlichen Sinn).