Wir freuen uns auf Sie
Die Stiftung kann Geldmittel für Zuwendungen nur ausgeben, soweit sie zur Verfügung stehen und soweit sie der Verwirklichung des Stiftungszweckes nach der Satzung dienen. Es stehen zwei verschiedene Antragsformulare für persönliche Förderung und für Projektförderung zur Verfügung. Dazu sollten unbedingt die jeweiligen Hinweise beachtet werden.